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Kircheneintritt

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Wir Pfarrer vereinbaren gerne ein Gespräch mit Ihnen. Nach dem Gespräch stellen Sie einen formlosen Antrag auf Eintritt in die evangelische Kirche. Der Kirchenvorstand wird dann einen Beschluss fassen.
Es gibt auch die Möglichkeit sich an die Kircheneintrittsstelle, Kirchplatz 3, zu wenden.

Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.
Bevor Sie Ihre bisherige Kirche verlassen suchen bitte das Gespräch mit Ihrem bisherigen Pfarrer. Sie  müssen dann zuerst beim Amtsgericht Ihren Austritt aus der bisherigen Kirche erklären. Danach können Sie Kontakt zu uns Pfarrern aufnehmen oder die Kircheneintrittsstelle aufsuchen und ein Aufnahmegespräch führen.

Wenn ich vorher keiner christlichen Kirche war?
Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Vorher müssen Sie aber an einem Taufunterricht teilnehmen, um so den christlichen Glauben näher kennenzulernen. Weitere Informationen bekommen Sie bei uns Pfarrern.

Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche?
Die Kirche ist eine große Gemeinschaft. In ihr tauschen sich die Menschen über ihren Glauben aus und bekommen dadurch neue Anregungen für die großen Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an vielen Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie haben zudem das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Leitungsgremium teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen. Lesen Sie mehr unter: „Die“ zehn AnGebote der Kirche

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie uns Pfarrern nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.

Weitere Infos zum Thema Kircheneintritt erhalten Sie unter: www.ekkw.de/eintritt

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