Auch eine Kirchengemeinde kommt nicht ganz ohne Bescheinigungen und Formulare aus.
Die wichtigsten sind:

1. Dimissoriale
Ein Dimissoriale ist eine pfarramtliche Abmeldebescheinigung. Man benötigt sie, falls eine Taufe, Trauung oder Konfirmation in einer anderen Gemeinde als der Wohnsitzgemeinde gefeiert werden soll. Der zuständige Pfarrer/die Pfarrerin bestätigt mit dieser Bescheinigung, dass gegen die Vornahme der Amtshandlung durch einen Kollegen/eine Kollegin keine Bedenken bestehen. Man erhält diese Bescheinigung kostenlos bei der Gemeinde, in der man seinen Hauptwohnsitz hat.

2. Patenschein
Personen, die bei einer Taufe in einer anderen Kirchengemeinde das Patenamt übernehmen wollen, werden häufig um Vorlage einer Patenbescheinigung gebeten. Da dieses Amt nur für Getaufte möglich ist, die einer christlichen Kirche angehören, wird ein Nachweis über die aktuelle Kirchenzugehörigkeit des Paten/der Patin benötigt.
Eine solche Bescheinigung stellt kostenlos das Gemeindebüro der Wohnsitzgemeinde aus.

3. Taufbescheinigung / Konfirmationsbescheinigung
Wenn weder das Familienstammbuch der Eltern noch Einzelurkunden vorhanden sind, dann wird zum Beispiel für eine kirchliche Trauung eine Tauf- oder eine Konfirmationsbescheinigung benötigt. Das ist eine Abschrift aus dem Tauf- bzw. Konfirmationsregister der Kirchengemeinde. In diesen Registern sind alle Amtshandlungen eingetragen. Damit kann man nachweisen, an welchem Tag, in welcher Kirche, durch welchen Pfarrer/Pfarrerin man getauft/konfirmiert wurde. Diese Bescheinigung stellt kostenlos die Gemeinde aus, in der man getauft bzw. konfirmiert wurde.

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